SPIELERSCHUTZ UND PRÄVENTION

Seminare nach §6 GlüStV

jeden Donnerstag

als Hybird- oder Video-Konferenz

von 10:00 bis 16:30 Uhr

  

Präsenzseminare

nach Vereinbarung

 

 

 

GESCHLOSSENE GRUPPE NACH VORHERIGER VERBINDLICHER BUCHUNG

 

Wir gestalten Ihr Seminar im Online-Format!

 

 

Unsere Seminare zum Spielerschutz (§6 GlüStV)

 

Das ipjg ist eine psychologische Praxis mit fachlicher Kernkompetenz in den Bereichen der

ambulanten Behandlung von Suchterkrankung und

psychischer Erkrankungen bzw. Verhaltensstörungen. 

Das ipjg steht in keiner wirtschaftlichen Abhängigkeit zu Anbietern oder Vermittlern gewerblichen Glücksspiels

Das ipjg steht mit unabhängigem, fachkompetentem Personal für die Schulung nach §6 GlüStV zur Verfügung.

 

 Seminar für Prävention und Spielerschutz (§6 GlüStV)

Das ipjg bietet Ihnen wöchentlich Seminare zum Spielerschutz nach § 6 GlüStV an.

 

Die Teilnehmergebühr für Einzelplätze online oder in Präsenz an unserem Standort in Eggenfelden beträgt 158,00 EUR zzgl. MWSt.

Für ein Komplettseminar mit bis zu 12 Teilnehmern - auch als In-House-Schulung -  stellen wir ein

Honorar von 1.545,00 EUR zzgl. MWSt. in Rechnung.

Sie haben die Möglichkeit, unsere Fachkräfte bayernweit auch für In-House-Schulungen bei Ihnen vor Ort zu buchen.

Die aktuellen Termine teilt Ihnen gern unser Sekretariat mit.

 

VERBINDLICHE ANMELDUNG IST ERFORDERLICH!

Aktuelle Termine erfragen Sie bitte in unserem Büro.

 

Das PRÄVENTIONSSEMINAR können Sie im Interesse Ihrer Mitarbeitenden auch online als Video-Konferenz buchen!

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Unser Angebot zum Spielerschutz-Seminar
Sie suchen fachlich hohe Qualität mit konkreter Fachkompetenz in Sucht- und Therapiepraxis und wollen Ihre Mitarbeitenden unabhängig und extern gemäß der Vorgabe des §6 GlüStV zu einem vernünftigen Preis für die nächsten 2 Jahre im Hinblick auf Prävention und Spielerschutz schulen lassen? Dann informieren wir Sie gern zu unserem Angebot. Dieses Faltblatt enthält für Sie alle wichtigen Informationen.
Infoblatt Prävention neu 10-2020 - 2.pdf
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Mit unserer Erfahrung aus der Praxis und der Therapie stehen wir den Betreibern von Spielhallen und Automatenaufstellern als Berater hinsichtlich der Prävention gegen Glücksspielsucht und für einen tatsächlich funktionierenden Jugend- und Spielerschutz zur Verfügung. Unsere Fachkompetenz und vollständige Unabhängigkeit von gewerblichen Anbietern von Glücksspiel garantiert Ihnen bestmögliche Professionalität und fachliche Objektivität bei den Schulungen für Ihre Mitarbeiter gem. §6 GlüStV.

 

Diese Sicherheit entfällt, wenn Sie bei Instituten schulen lassen, die eine vergleichbare Unabhängigkeit nicht vorweisen können, da diese weder unabhängig sind noch über die notwendige professionelle Distanz verfügen!

 

Die Gewerbeaufsichtsämter haben die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigungen hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen nach §6 GlüStV zu überprüfen und ggf. deren Wiederholung anzuordnen!