Pathologisches Spielen - was ist das?

Das Spiel ist ein zu tiefst menschlicher Trieb. Leider wird das Spiel in seiner Natur auf Grund pseudo-moderner Erziehung oft als ein gewinnorientiertes Vergnügen betrachtet. Dem ist nicht so. Das Spiel ist von seiner Natur aus auf Verlieren angelegt, damit der Teilnehmer am Spiel angeregt wird, seine Niederlage als Lerneffekt zu begreifen und damit seine Ressourcen und Fähigkeiten für die nächste Spielsituation – eigentlich für sein Leben – zu verbessern und zu schärfen. Mit dem Verlust dieses Wissens und des Begreifens ist der Abhängigkeit von finanziell ruinösem Glücksspiel Tür und Tor geöffnet.

Umso wichtiger ist es, Menschen vor der Gefahr unkontrollierten Spielens die Augen zu öffnen und sie auf die Gefahren aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang bieten wir nicht nur betroffenen Menschen und deren Angehörigen unsere kostenfreie ambulante Beratung und Behandlung an, sondern arbeiten auch eng mit den gewerblichen Betreibern von Spielhallen und Wettbüros zusammen, deren Mitarbeiter zur Schulung hinsichtlich ihrer präventiv wirkenden und gesetzlich verankerten Aufgabenstellung klar definiert ist. Die Prävention beginnt aber nicht erst in der Spielhalle oder im Wettbüro, sondern bereits im sozialen Umfeld des Betroffenen – also in der Familie bzw. im Freundeskreis der Menschen, die die Kontrolle über ein gesundes Spielen verloren haben.

Für Unternehmer der Unterhaltungsindustrie und von Wettbüros unterbreiten wir als nachweislich unabhängiges Institut ein spezielles Angebot, das Sie auf dieser Internetpräsenz finden und jeder Zeit auch telefonisch in unserem Büro erfragen können. Wir bieten Ihnen die Seminare zur Prävention und zum Spielerschutz als In-Haus-Schulung genauso an wie als Einzelplatzbuchung in unseren Räumen in Eggenfelden. Erkundigen Sie sich auch nach unserem Angebot für die Qualifizierung zum Präventionsbeauftragten / Sozialkonzeptsbeauftragten.


WICHTIG

Vergewissern Sie sich als Betreiber einer Spielhalle, dass Sie eine Institution mit der Durchführung der zweijährig zu wiederholenden Spielerschutz-Seminare beauftragen, das tatsächlich unabhängig und extern tätig ist. Ist diese Unabhängigkeit nicht gegeben und stehen Hinweise im Raum, dass ggf. interessenslenkende Verbindungen zum Glücksspielangebot bestehen, könnte eine Aberkennung der Gültigkeit der vorzulegenden Bescheinigungen drohen. Welche Konsequenzen das für den weiteren Betrieb Ihres Unternehmens hat, dürfte klar sein.

Wir bieten....

SACHKUNDENACHWEIS und BESONDERE SCHULUNG für Betreiber und Beschäftigte in Verbundspielhallen gem. § 29 Abs. 4 GlüStV (2021)

Die Reform des GlüStV 2021 ist gelaufen. Die Legalisierung des illegalen Angebots für Online-Glücksspiel ist dabei das unrühmliche Ergebnis einer falschen lobbyorientierten Politik. Gerade deswegen ist es für Betreiber terrestrischer Spielhallen von höchster Bedeutung, Spieler- und Jugendschutz unter dem Aspekt des Schutzes des eigenen Unternehmens neu zu denken und beispielgebend voranzutreiben. Das ipjg unterstützt Sie dabei und steht Ihnen als unabhängiger Dritter mit seinem Angebot zuverlässig zur Seite!

Dieses Angebot ist als Einzelplatz oder als Komplettschulung für bis zu 8 Teilnehmer buchbar.

Qualifikation zur/m SoKo-Beauftragten

 

Sie haben eine sozialkonzeptsbeauftragte Kraft ihn Ihrer Spielhalle mit der Präventionsarbeit und der besonderen Betreuung der Mitarbeitenden wie Spielgäste zu betrauen. Die Qualifikation dieser Kräfte ist Vertrauenssache. Wir stehen Ihnen hier als externe und fachkundige Praxis gern zur Verfügung.

Dieses Seminar ist als Einzelplatz buchbar. Die maximale Teilnehmerzahl je Seminar ist auf 8 Personen beschränkt.

SPIELERSCHUTZ-Seminare für Spielhallen und Sportwetten

Ihre Beschäftigten haben für den reibungslosen Betrieb einer Spielhalle eine Menge an Kenntnissen zu erwerben und präsent zu halten. Wir bieten Ihnen als unabhängiger und fachkundiger Anbieter gesetzeskonforme Präventionsveranstaltungen für Ihr Glücksspiel-Unternehmen.

Dieses Angebot ist als Einzelplatz oder als Komplettschulung für bis zu 12 Teilnehmer buchbar.

Sachkundenachweis

Einzelplatzbuchung
256,00 EUR zzgl. ges. MWSt

Besondere Schulung gem. § 29 Abs. 4 GlüStV (2021) Spielerschutz-Seminare nach §6 GlüStV

Einzelplatzbuchung
158,00 EUR zzgl. ges. MWSt.
Komplettseminar
1.545,00 EUR zzgl. ges. MWSt.

Qualifikation zur/m SoKo-Beauftragten

Einzelplatzbuchung
1.498,00 EUR zzgl. ges. MWSt.